- Strom und Wasser bleiben an.
- Wärmelüfter werden bereitgestellt oder finanziell unterstützt.
- Alle Ämter und städtischen Betriebe ziehen gemeinsam an einem Strang und veranlassen alle rechtlich möglichen Schritte.
- Der Vermieter wird unter den höchstmöglichen Druck gesetzt – ausdrücklich gibt es vom Oberbürgermeister die politische Freigabe, eine Zwangsversteigerung oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Zwangsverwaltung des Gebäudes gegen den Vermieter durchzuziehen.
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